Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung dient dem Gesundheitsschutz. Verschlechtert (braune Färbung, Geruch) sich die Trinkwasserqualität so ist der Hauseigentümer (als Inhaber von Wasserversorgungsanlagen) dazu verpflichtet die Gesundheitsbehörde zu informieren.
Meldet der Mieter dem Vermieter eine Verschlechterung, so muss dieser laut Trinkwasserverordnung sofort nachgegangen werden. Der Vermieter muss seine Mieter auch über eine Verschlechterung des Trinkwassers verpflichtend informieren. Diese Information muss per Post oder über einen Aushang mit allen Wasserdaten erfolgen.
Die Trinkwasserverordnung versteht unter Trinkwasser Wasser in ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, Kochen zur Zubereitung von Speisen und Getränken und zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist, nämlich zur Körperpflege, Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen und Gegenständen die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.
Laut Trinkwasserverordnung müssen auch Betreiber öffentlicher Gebäude (Schulen, Kindergärten, Gaststätten, Krankenhäuser) eine Veränderung des Trinkwassers sofort melden. Wenn Verdacht auf Verunreinigung besteht, müssen sie die Wasserqualität regelmäßig überprüfen und zusätzliche Untersuchungen veranlassen.
Künftig dürfen für Neubauten und Instandsetzungsmaßnahmen nur mehr bestimmte Werkstoffe verwendet werden.
Verläuft die Wasserversorgung über Bleirohre, so besteht ein besonderes Gesundheitsrisiko.