Treuhänder

In eigenem Namen für fremde Rechnung handeln Treuhänder.
Rechtsanwälte, Vermögensverwalter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und deren Gesellschafter sind Treuhänder. Die Aufgabe eines Treuhänders liegt darin, das Vermögen seiner Kunden zu verwalten und aufgrund einer Vollmacht darüber zu verfügen oft in Treuhandgesellschaften. Ist das Treugut Geldvermögen, so wird es auf Treuhandkonten verwaltet. Die Treuhandkonten lauten auf den Namen des Treuhänders. Über das Geldvermögen kann der Treuhänder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder nach eigenem Ermessen im Interesse des Kunden verfügen. Wenn das Treugut aus Immobilienvermögen besteht, so ist der Treuhänder im Grundbuch eingetragen (wie bei geschlossenen Immobilienfonds).