Termingeld

Für Termingeld gibt es keine eindeutige Definition

Manche Wirtschaftslexika definieren Termingeld als Festgeld, welches eine kurzfristige Geldanlage, größtenteils ohne Kündigungsfrist für private Bankkunden darstelle. Im gewerblichen Handel zwischen Unternehmen und Banken sei Termingeld gleichbedeutend mit dem Begriff Kündigungsgeld oder auch Certificate of Deposit (CD, Einlagenzertifikat für kurzfristigen Kapitalbedarf). Andere Literatur bezeichnet kurz- bis mittelfristige Geldanlagen mit Laufzeit und/oder Kündigungsfrist von mindestens einem Monat als Termingeld beziehungsweise Termineinlage. Wissensportale aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre (BWL), Finanzmärkte oder auch Kreditwesen haben eine weitere abweichende Erklärung für den Begriff Termingeld. Demnach handelt es sich um Zentralbankgeld, welches Banken über kurzfristige Zeiträume untereinander verleihen. Tatsächlich gibt es einen regen Handel mit Termingeldern, wo außer Kreditinstitute auch institutionelle Anleger, Versicherungen, Fondsgesellschaften, große Unternehmen und Konzerne als Marktteilnehmer auftreten und wo Geldanlagen mit Laufzeiten von einem bis 360 Tage gehandelt werden.

Termingeld im Sinne von Festgeld charakterisiert sich als zeitlich befristete Geldanlage, die überwiegend mit folgenden Merkmalen ausgestattet ist: Vertraglich bestimmte Laufzeit, Festzinssatz über diesen vom Anleger selbstgewählten Zeitraum, Auszahlung der Geldanlage zur Fälligkeit (oder Verlängerung), Anleger können während der Laufzeit nicht über das Termingeld verfügen. Zudem wird für diese Form der Geldanlage ein Referenzkonto benötigt. Termingeld, mithin Festgeld, bieten fast alle Banken an, überwiegend wird eine Mindesteinlage erwartet, der Festzinssatz staffelt sich manchmal nach Höhe der Einlage, immer nach der gewählten Laufzeit. Spareinlagen und Tagesgeldkonten zählen nicht zum Termingeld.