Subunternehmer

Ein Hauptunternehmer (Generalunternehmer oder Generalübernehmer) kann für die Erbringung einzelner Werkleistungen beim Errichten eines Bauwerkes ein anderes Unternehmen beauftragen. Dieses beauftragte Unternehmen ist ein sogenannter Subunternehmer (i.d.R. Handwerker, Unternehmen der Bauindustrie).  Der Bauherr tritt in keine Rechtsbeziehung mit dem Subunternehmer. Der Generalunternehmer ist für die Abnahme von Bauleistungen verantwortlich – der Subunternehmer hat damit nichts zutun. Werden Mängel am Bau festgestellt, so steht der Generalunternehmer gegenüber dem Bauherrn dafür ein. Allerdings kann der Generalunternehmer vom Subunternehmer die Mängelbeseitigung verlangen. Ein Subunternehmer darf vom Generalunternehmer nur beigezogen werden, wenn der Bauherr damit einverstanden ist bzw. eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.