Straßennamen

Straßennamen werden nach verschiedenen Kriterien bezeichnet:
• Nach berühmten oder herausragenden Personen (Konrad Adenauer Straße, Frau Klara Straße)
• Nach bestimmten Zielen (Hamburger Chaussee)
• Nach Flurbezeichnungen (Am Rethwisch)
• Nach geografischen Besonderheiten (Bergstraße, Flussstraße)
• Nach bestimmten Ereignissen (Straße des 17. Juni)
• Nach örtlichen Besonderheiten (Bahnhofstraße, Flughafenstraße, Schulstraße).
Allee, Chaussee, Weg, Gang, Damm Gasse, Platz usw. sind ebenfalls gebräuchliche Bezeichnungen für Straßen. Weiters können Straßen auch nur mit Nummern oder Buchstaben bezeichnet werden.
Straßen können durch Ratsversammlung der Städte und Gemeinden nach der jeweiligen Landeskommunalordnung in einer öffentlichen Sitzung umbenannt werden. An der Namensfindung können sich alle Bürger beteiligen. Die neuen Straßennamen werden zu einem festgelegten Zeitpunkt wirksam, wenn niemand Einspruch erhebt.