Steuerveranlagung

Bei Ehegatten wird zwischen der gemeinsamen und der getrennten Steuerveranlagung unterschieden. Aus steuerlicher Sicht werden Ehepartner, die sich für eine getrennte Steuerveranlagung entscheiden, als Ledige behandelt. Jeder Ehepartner zahlt bei seiner Steuerveranlagung wie ein Alleinstehender. Lohnen tut sich die getrennte Steuerveranlagung oftmals für Bauherren und Käufer von Eigenheimen, die mit ihrem Einkommen ansonsten die Grenzwerte für die Eigenheimzulage überschreiten würden. D.h. wenn sie gemeinsam mit ihrem Ehepartner die Steuerveranlagung vornehmen würden, würden sie keine Eigenheimzulage erhalten.