Steuerliche Förderung

Nach der Nutzugsart unterscheidet sich die Art und Weise der steuerliche Förderung von Immobilieneigentümern. Die steuerliche Förderung hängt davon ab, ob das Objekt vom Eigentümer selbst bewohnt ist, oder vermietet wurde.
Der Erwerb von neuen und gebrauchten Immobilien wurde früher durch unterschiedlich hohe Eigenheimzulagen bezuschusst. Bei gebrauchten Immobilien betrug der Zuschuss bis zu 1.278 Euro, bei neuen Objekten betrug die steuerliche Förderung bis zu 2.556 Euro.
Seit 2004 wird zwischen gebrauchten und neuen Objekten bezüglich der steuerlichen Förderung nicht mehr unterschieden. Die steuerliche Förderung beträgt jetzt für beide Objekttypen einheitlich 1.250 Euro.
Weiters wurden auch Einschränkungen bezüglich der Einkommensgrenze vorgenommen.