Steuer bei privatem Edelmetallverkauf

Beim privaten Edelmetallverkauf ist steuerlich die Spekulationssteuer relevant. Zwar gilt das Sammeln von Goldmünzen und Silbermünzen als Privat und diese Investition fällt somit auch in Privatvermögen, doch ist bei geringer Haltedauer der Münzen eventuell eine Spekulationssteuer zu entrichten.

Haltedauer über ein Jahr sind in der Regel von der Spekulationssteuer befreit.
Wird die Edelmetallposition aber unter einem Jahr verkauft fällt die Spekulationssteuer sehr wohl an.

Umsatzssteuer ist durch den Verkauf von Edelmetallmünzen einer Privatperson nicht zu entrichtet!

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieses Wirtschaftslexikon keine Steuerberatung durchführen will, kann und darf. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater!