Stellplätze

Bauherrn müssen Stellplätze oder Garagen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen. Diese Regelung findet man in der Landesbauordnung. Nach der Art der baulichen Anlage richtet sich die Anzahl der Stellplätze oder Garagen.
Der Bauherr kann sich durch eine Ablösevereinbarung mit der Gemeinde von der Errichtung von Stellplätzen oder Garagen befreien lassen.