Stakeholder

Als Stakeholder werden einzelne natürliche bzw. juristische Personen, Institutionen und Gruppen bezeichnet sowie deren Vertreter, die rechtliche Anforderungen an ein Unternehmen stellen und/oder politische, gesellschaftliche oder persönliche Interessen vertreten. Dabei versuchen sie direkten oder indirekten Einfluss auf ein Unternehmen und dessen Manager auszuüben und werden im Gegenzug auch von den Aktivitäten des Unternehmens beeinflusst.

Der Begriff basiert auf den englischen Ausdrücken stake (Einsatz, Anspruch) und holder (Eigentümer, Besitzer), bezeichnet also wörtlich gesehen den „Besitzer von Ansprüchen“. Verwendet wird der Terminus hauptsächlich in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, während sich im Marketing langsam Begriffe wie „Anspruchsgruppen“, „Projektbeteiligte“ oder „Interessenten und Betroffene“ durchsetzen.

Das Stakeholder-Prinzip basiert auf der Grundannahme, dass jedes Unternehmen von äußeren Kräften beeinflusst wird, die sein geschäftliches Umfeld bilden. Um sich auf dem Markt zu behaupten ist es zwingend notwendig, dieses Umfeld genau zu kennen und es für die Planung seiner Strategien zu nutzen, um die Anforderungen der Stakeholder zu erfüllen. Andernfalls werden sie sich letztlich anderen Unternehmen zuwenden oder versuchen, ihre Interessen gegen die Absichten des Unternehmens durchzusetzen.

Dabei ist es wichtig, das Prinzip der Stakeholder von solchen wie dem Shareholder-Value-Ansatz, in dessen Mittelpunkt die Interessen der Anteilseigner stehen, oder dem Customer-Relationship-Management, das sich lediglich mit der Beziehung zu Kunden auseinandersetzt, abzugrenzen. Das Stakeholder-Relationship-Management (SRM) geht deutlich weiter als diese beiden Ansätze, da hier versucht wird, eine Organisation in ihrem gesamten sozialökonomischen Kontext zu erfassen und dabei die Beziehung zu sämtlichen wichtigen Anspruchsgruppen berücksichtigt.

Zu diesen Anspruchsgruppen zählen neben den Eigentümern auch die Mitarbeiter, die Kunden und Vorteilsnehmer, Lieferanten, Kapitalmärke, die Öffentlichkeit, die Natur und der Staat. Letztere drei werden dabei als nichtmarktliche Anspruchsgruppen bezeichnet, alle übrigen als marktliche Gruppen und Beziehungen. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist die zwischen den Gruppen aus dem engeren Unternehmensumfeld (die direkt von den Handlungen betroffen sind) und dem weiteren Umfeld, die Auswirkungen der Tätigkeiten nur indirekt wahrnehmen.