Staatliche Eingriffe in die Volkswirtschaft

Beträchtlich sind die staatlichen Eingriffe in die Volkswirtschaft. Auf zwei Arten kann die öffentliche Hand – also Bund, Länder, Gemeinden aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften, Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Der Staat kann als Gestalter des wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmens auftreten oder Wirtschafter und Umverteiler des Sozialproduktes sein. Dadurch tritt der Staat in der Volkswirtschaft eine Doppelfunktion aus. Der Staat kann durch Gesetze z.B. einen funktionierenden Wettbewerb sichern, indem er Konkurrenz fördert und kleine oder benachteiligte Anbieter und Verbraucher schützt (z.B. Konsumentenschutzgesetz, Kartell- und Fusionsverbote). Auch kann der Staat in der Volkswirtschaft als Unternehmer auftreten, indem er öffentliche Aufträge vergibt oder Unternehmen wie Verkehrsbetriebe, Gas- und Wasserwerke führt. Im Zuge der laufenden Privatisierungen verliert die Unternehmensfunktion des Staates immer mehr an Bedeutung.