Spekulationsfrist

Bei Wertpapieren liegt die Spekulationsfrist bei einem Jahr. Für Immobilien beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Die Spekulationsfrist beginnt mit jenem Tag, an dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Das bedeutet: Verkauft ein Anleger innerhalb der entsprechenden Zeiträume Aktien oder eine fremdgenutzte Immobilie, so muss er die Wertzuwächse mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuern.