Spannungsklausel

Die Spannungsklausel ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Im Bezug auf eine Mietanpassung ist die Spannungsklausel nur im Bereich eines Geschäftsraummietverhältnisses anwendbar. Soll die Spannungsklausel vereinfacht ausgedrückt werden, so spricht man von der Anpassung der Miete in einem Gewerbemietvertrag an die tatsächlich gezahlten Mieten vergleichbarer Objekte.
Wird beim Vergleich der verschiedenen Mieten gleichwertiger Objekte eine unterschiedliche Miethöhe festgestellt, so kann die Miete entsprechend angepasst werden. Der Mieter muss der Mieterhöhung laut der Spannungsklausel nicht zustimmen, wenn der Nachweis vergleichbarer Objekte ohne Beanstandung „geglückt“ ist.
Die Vergleichsobjekte müssen allerdings am selben Ort, im Nahbereich in vergleichbarer Lage zu finden sein und von Art, Nutzung und Größe ähnlich sein.