Sozialpartner

Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen sowie der Regierung, auf freiwilliger Basis und in keinem Gesetz geregelt, versteht man unter Sozialpartner. An der Sozialpartnerschaft beteiligt sind die großen Interessensvertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. Folgende Ziele werden von den Sozialpartner verfolgt:
– Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und Preisstabilität
– Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
– Teilnahme an der europäischen Integration
– Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft
– Förderung der menschlichen Begabungen und Fähigkeiten
– Erhaltung und Verbesserung einer menschengerechten Arbeitswelt
– Bewältigung umweltpolitischer Erfordernisse
Nicht nur an wirtschaftspolitischen Entscheidungen wirken die Sozialpartner mit, sie nehmen auch rechtliche Aufgaben wahr, zum Beispiel die Begutachtung von Gesetzen. Weiters handeln die Sozialpartner die Kollektivverträge aus und führen die entsprechenden Lohnverhandlungen.