Sonderwünsche

Der Bauträger kann dem Bauherrn die Möglichkeit einräumen, Sonderwünsche anzubringen. D.h. der Bauherr kann von der Standardausführung in einem festgelegten Rahmen abweichen. Ein solcher Sonderwunsch führt zu einer entsprechenden Vereinbarung und ist auch meist mit höheren Kosten, als die Standardausführung, verbunden. Der Käufer kann nach Abschluss der Bauarbeiten anhand der Bau- und Leistungsbeschreibung überprüfen, ob seine Sonderwünsche auch berücksichtigt wurden. Viele Interessenten machen den Kauf einer Immobilie davon abhängig, ob Sonderwünsche vom Bauträger berücksichtigt werden oder nicht.