Sondervermögen

Die Summe des eingezahlten Kapitals und den damit angeschafften Vermögensgegenständen (Aktien, Immobilien, festverzinsliche Wertpapiere usw.) ist das Sondervermögen. Das Sondervermögen ist bei einer Kapitalanlagegesellschaft oder bei einem institutionellen Anleger (Versicherungen, Pensionskassen) eingezahlt. Von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft oder der jeweiligen Versicherungsgesellschaft wird das Sondervermögen eines Investmentfonds oder einer Versicherung verwaltet. Allerdings muss das Sondervermögen vom eigenen Vermögen des Unternehmens getrennt verwaltet werden. Jeder Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft hat auch sein eigenes Sondervermögen.