Sonderumlage

Werden auf einer Eigentümerversammlung aus besonderem Anlass Sonderumlagen beschlossen, so müssen diese Zahlungen von jedem Wohnungseigentümer geleistet werden.
Daraus ergibt sich die Pflicht zur Zahlung der Sonderumlage für jeden Wohnungseigentümer. Zum Beispiel: Unvorhergesehene Instandhaltungsarbeiten müssen durchgeführt werden. Diese Arbeiten sind aber in der Instandhaltungsrückstellung nicht gedeckt – das wäre ein typischer Fall für eine Sonderumlage.