Sondertilgung

Sondertilgungen können von Kreditnehmern vorgenommen werden, wenn diese ihre Immobilie möglichst schnell schuldenfrei haben wollen oder ihre jährliche Belastung senken wollen. Sondertilgungen sind in der Regel Zahlungen, die die vereinbarte Tilgungsrate übersteigen. Bei Bauspardarlehen sind Sondertilgungen ohne gesonderte Vereinbarung möglich. Sie müssen nur vorher angemeldet werden.
Darlehen mit variabler Verzinsung sind unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist rückzahlbar. Daher ist auch bei dieser Form des Darlehens die Sondertilgung kein Problem. Nur zu genau fixierten Terminen können Sondertilgungen bei Darlehen mit Zinsbindungsdauer durchgeführt werden.
Sondertilgungen bei Darlehen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren, können nach Ablauf der 10 Jahre jederzeit vorgenommen werden.