Sonderausgaben

Sonderausgaben werden steuermindernd berücksichtigt. Bestimmte Ausgaben eines Steuerzahlers, die der privaten Lebensführung dienen, werden als Sonderausgaben bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist der Vorsorgeaufwand (Versicherungsbeiträge für freiwillige Versicherungen wie Lebensversicherungen oder für gesetzliche Sozialversicherung).