Selbstnutzung

Die Nutzung eigener Räume wird als Selbstnutzung bezeichnet. Im Bereich der Eigenheimzulage ist die Selbstnutzung eines Wohnobjektes eine wichtige Förderungsvoraussetzung. Neben der Selbstnutzung kann auch die unentgeltliche Überlassung an Angehörige z.B. an den geschiedenen Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister als Förderungsvoraussetzung für die Eigenheimzulage herangezogen werden.