Securities Lending

Securities Lending / Wertpapierleihe: Ein eingebürgerter Begriff

Unter Securities Lending wird im Deutschen die sogenannte Wertpapierleihe verstanden, einem Finanzinstrument, das in juristischem Sinne dem ansonsten selten vorkommenden Sachdarlehen zugehörig ist. Das Securities Lending entspricht juristisch nicht der üblichen Leihe, weil dem Grundsatz eines Sachdarlehens nachzukommen und die vertretbare Sache in gleicher Art und Güte zurückzuerstatten ist. Securities Lending sieht eine vorübergehende Übereignung, also die Übertragung des Eigentums in diesem Fall eines Wertpapiers, von einem Wertpapierbesitzer (Verleiher) an einen Händler vor. Für die Rückgabe brauchen nicht, wie ansonsten ein Grundsatz der Leihe, die ursprünglich entliehenen Wertpapiere verfügbar sein, sondern nur solche, die in Art und Güte derselben Gattung entsprechen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Securities Lending / Wertpapierleihe ein Geschäft ist, bei dem der Verleiher ein Wertpapier, Aktie, Anleihe, Pfandbrief, Obligation einem Entleiher für einen begrenzten, vereinbarten Zeitraum zu dessen Nutzung überlässt. Marktteilnehmer beim Finanzmarktgeschäft Securities Lending / Wertpapierleihe sind in aller Regel große Wertpapierhändler, Großaktionäre, Banken, Fondsgesellschaften als Verleiher. Sie verfolgen mit der Securities Lending / Wertpapierleihe unterschiedliche Ziele. Zum Beispiel verbessern Kapitalanleger im Depotgeschäft durch Kostensenkung gegebenenfalls ihre Rendite oder die geliehenen Wertpapiere werden zwecks kurzfristig verschaffende Liquidität verkauft; weiterer Zweck der Securities Lending kann eine angestrebte Kapitalerhöhung sein. Als Entleiher kommen überwiegend Banken infrage, die dem Verleiher eine Gebühr bezahlen. In Deutschland sind Securities Lending / Wertpapierleihe seit 1990 zugelassen.