Schwarzkauf

Wird bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages ein niedrigerer Preis angegeben, als der der tatsächlich vereinbart wurde, so spricht man von einem Schwarzkauf. Meist wird dazu die Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und Notarkosten abgezogen. Beim Schwarzkauf spricht man auch von einem Scheingeschäft.