Schwarzbau

Wird ein Gebäude ohne die erforderlichen Baugenehmigungen errichtet, so wird es als Schwarzbau bezeichnet. Im schlimmsten Fall droht dem Schwarzbau der Abriss. Die Baustelle kann von den Behörden stillgelegt werden, oder Bußgelder werden für den Schwarzbau verhängt. Das Finanzamt gewährt auch für Schwarzbauten keine Eigenheimzulagen.