Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit ist ein Teilbereich der illegalen Beschäftigung. Schwarzarbeit liegt vor, wenn Dienst- oder Werkverträge ausgeführt werden, und hiermit wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang erzielt und dabei die Grundtatbestände Leistungsmissbrauch, Verletzung bestimmter Vorschriften der Gewerbeordnung oder der Handwerksordnung erfüllt werden. Wenn ein Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht, Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit dem Arbeitsamt nicht mitteilt, liegt Leistungsmissbrauch im Sinne der Schwarzarbeit vor. Auf die hohe marginale Belastung der offiziellen Arbeit mit Steuern und Sozialabgaben wird die Zunahme der Schwarzarbeit zurückgeführt.