Schutzzonen

Veränderungen, die das örtliche Stadtbild oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen dürfen in einer Schutzzone (ausgewiesene Gebiete einer Gemeinde) nur durch eine Baubewilligung durchgeführt werden. Der Verwendungszweck von Wohnräumen in der Wiener Schutzzone darf nicht geändert werden. Es sind nur Tätigkeiten in Verbindung mit dem Wohnzweck, die meist in der Wohnung ausgeübt werden erlaubt. Für Wohnzwecke ausgebaute Dachgeschosse sind zulässig.