Schutzzoll

Unter Schutzzoll versteht die Volkswirtschaftslehre den Schutz der einheimischen Industrie durch das Einführen eines Zolls gegen ausländische Konkurrenz

Durch die Zollwirkung soll ein Schutzeffekt entstehen. Durch den Schutzzoll werden die Importe zwangsläufig geringer werden und die heimischen Produzenten den Bedarf mit eigener Produktion abdecken.
Die Maßnahme des Schutzzoll ist im Freihandel natürlich nicht gerne gesehen, da es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt und überdies den Marktmechanismus zur freien Preisbildung durch Angebot und Nachfrage außer Kraft setzt.
Die Unternehmen, die durch den Schutzzoll geschützt werden wären ohne diesen nicht wettbewerbsfähig und müssten den Markt verlassen.
Doch durch den Schutzzoll, der in Wahrheit eine direkte Subvention durch den Staat ist, wird eine künstliche Wettbewerbsfähigkeit erzeugt und ist somit ein Instrument des Protektionsmus.

Doch es gibt unterschiedliche Arten von Schutzzöllen.
Der Prohibitivzoll belegt alle Importe mit einem Zoll und wirkt somit absolut.

Der Zoll auf importierte Vorprodukte kann gering sein, jedoch auf tatsächliche Endprodukte eingehoben werden. Da in vielen Fällen die Analyse der Zollbelastung auf die vorgelagerten Produkte die konkrete Schutzwirkung des Zoll erkennen lässt, spricht man in diesem Fall vom Effektivzoll.

Grundsätzlich wirken Schutzzoll gegen den freien Handel. Doch in manchen Fällen ist ein zeitlich begrenzter Schutzzoll besonders als Anti-Dumping-Zoll sinnvoll um eine Wettbewerbsverzerrung zu unterbinden. Als Beispiel können Produkte gesehen werden, deren Herstellung weder auf Menschenrechte oder Umweltstandards Rücksicht nimmt um Dumpingpreise zu ermöglichen.