Schutzwald

Der Schutzwald ist eine Sonderkategorie von Wald im Bundeswaldgesetz und in der Forstgesetzgebung der Länder. Soweit dies zur Abwehr oder Verhütung von Gefahren, Nachteilen oder Belästigungen für die Allgemeinheit notwendig ist, kann nach dem Bundeswaldgesetz ein Wald zu Schutzwald erklärt werden. Absoluter Schutzwald ist nach dem bayerischen Waldgesetz Wald im Hoch- und Mittelgebirge, an Standorten, die zur Verkarstung oder Erosion neigen, und Wald, der dazu dient, Lawinen, Steinschlägen, Hochwasser, Erdrutschen und ähnlichen Gefahren vorzubeugen. Als temporärer Schutzwald gilt Wald, der benachbarte Bestände vor Sturmschäden schützt.