Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute und der übrigen kreditgebenden Wirtschaft (zum Beispiel Versandhandel), die im Jahre 1927 geschaffen wurde, um für die Risikobeurteilung von Krediten an Privatpersonen Informationen zu sammeln und bereitzustellen. Zur Bundes-Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung sind 13 regionale Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung zusammengeschlossen.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung erhält die für Kredite an Privatpersonen relevanten Informationen von den Anschlussfirmen (Meldungen über Betrag, Laufzeit, Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung gewährter Kredite) sowie aus Registern und ähnlichen Verzeichnissen (über Zahlungsbefehle, Gehaltspfändungen, Eigentumsdelikte usw.) Die Anfrage bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung gehört im Rahmen der Kreditprüfung zur Routine.