Schuldzinsen

Die Zinsen, die ein Kreditnehmer für ein Darlehen an seine Bank bezahlt, werden Schuldzinsen genannt. Seit 1995 sind die Schuldzinsen bei Selbstnutzern nicht mehr steuerlich absetzbar. Die Schuldzinsen können vom Vermieter allerdings weiterhin als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden.