Schuldübernahme

Für den Käufer eines Objektes, das mit einem valutierten Grundpfandrecht versehen ist, kann es sehr interessant sein in das bestehende Darlehensverhältnis (zwischen Verkäufer und Kreditinstitut) einzutreten. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn die Zinsen des bestehenden Darlehens geringer sind als die derzeitigen Finanzierungskonditionen.
Häufig tritt die Schuldübernahme bei Bauspardarlehen zu. Weiters können auch zinsverbilligte öffentliche Mittel vom neuen Eigentümer übernommen werden. Der Käufer muss dafür aber bestimmte Voraussetzungen (Einkommensgrenzen, Eigennutzung) erfüllen. Meist wird die Schuldübernahme allerdings von einer Zinsanpassung abhängig gemacht, wenn das Baudarlehen von einem Kreditinstitut stammt.
Durch einen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer oder Käufer und dem Kreditinstitut kann die Schuldübernahme durchgeführt werden. Beim Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer für die Schuldübernahme ist allerdings die Genehmigung des Kreditinstitutes erforderlich.