Schuldenbremse

Schuldenbremsen sollen den Umgang mit Krediten regulieren

Stark angewachsene Staatsverschuldungen sollen mit einer sogenannten Schuldenbremse in kommenden Jahren und Jahrzehnten begrenzt werden. Nachdem bisher geltende Kriterien den auch auf Kosten zukünftiger Generationen (Generationengerechtigkeit) geschehenen Anstieg der Staatsverschuldung nicht verhinderten, wurden als Schuldenbremse bezeichnete Regulierungen auf nationaler sowie EU-Ebene festgeschrieben. Dreh- und Angelpunkt sind selbstauferlegte Bedingungen, die gegenwärtige und zukünftige Regierungen bei der Aufnahme von Krediten einhalten müssen. Möglichkeiten, mit Krediten die Finanzierung der Staatsausgaben zu bewerkstelligen, sollen mittels Schuldenbremse genau definierte Grenzen erhalten. Allerdings sehen sowohl nationale Regeln als auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt – sozusagen die Schuldenbremse der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion – Ausnahmen vor, die zudem nicht frei von Interpretationsspielräumen sind. Zu den Ausnahmeregelungen, die Kredite als Einnahmequelle des Staates dann doch wieder erlauben, gehören Naturkatastrophen sowie die im Konjunkturzyklus auftretende schwere Rezession. Die Schuldenbremse der Schweiz hingegen sieht eine Verpflichtung des Bundes vor, wonach Einnahmen und Ausgaben des Staates über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen gestaltet werden sollen. Das heißt, dass die Schuldenbremse der Schweiz, anders als beispielsweise in Deutschland, von vorneherein die weitreichend interpretierbare Ausnahmeregelung auch für Zeiten der Rezession ausschließt.

In Deutschland war für die Einführung der Schuldenbremse eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, diese wurde im Jahr 2009 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Eckpfeiler der Schuldenbremse für Deutschland sind Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von maximal 0,35 Prozent des BIP (Bruttoinlandprodukt) ab 2016, Verbot einer Nettokreditaufnahme für Bundesländer ab 2020. Bis dahin sieht die Schuldenbremse für Deutschland eine Übergangsregelung vor.