Schufa-Selbstauskunft

Bei der zuständigen Schufa-Filiale kann jeder Bundesbürger, gegen Vorlage seines Personalausweises, eine Selbstauskunft verlangen.
Der Vermieter verlangt häufig vom Mieter vor Vertragsabschluss die Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft. Der Mieter kann die Übergabe einer Schufa-Selbstauskunft jedoch verweigern, da er nicht dazu verpflichtet ist.