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Verweise

Schufa-Klausel

Schufa heißt Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditinstitute. Die Schufa-Klausel wird vom Kunden mit dem Kontoeröffnungsantrag unterzeichnet. Sie berechtigt das Kreditinstitut Daten an die zuständige Schufa-Filiale weiterzuleiten. Möchte der Kunde jedoch die Schufa-Klausel beim Kontoeröffnungsantrag nicht unterzeichnen, so kann er diese auch streichen lassen.


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