Schlussverkauf

Der Schlussverkauf wird auch Saisonschlussverkauf genannt. Am letzten Montag im Januar und am letzten Montag im Juli beginnt nach Verordnung der Winter- bzw. Sommerschlussverkauf für zwölf Werktage. Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren sowie ausgewählte Lederwaren, so Damenhandtaschen, Damenhandschuhe, Lederblumen und Damengürtel dürfen beim Schlussverkauf zum Verkauf gestellt werden. Im Winterschlussverkauf dürfen auch zusätzlich Waren aus Porzellan, Glas und Steingut verkauft werden. Wettbewerbswidrig ist das Einbeziehen anderer als der vorgenannten Waren in den Schlussverkauf.