Schlechtwettergeld

Das Schlechtwettergeld ist eine Lohnersatzleistung der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer im Baugewerbe bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall während der „Schlechtwetterzeit“ vom 1. November bis 31. März. Durch das Schlechtwettergeld sollen bestehende Arbeitsverhältnisse trotz zeitweisen Arbeitsausfalls aufrecht erhalten bleiben. Am ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt wird das Schlechtwettergeld bemesse. Zuständig für das Schlechtwettergeld sind die Arbeitsämter, in deren Bezirk die Baustelle liegt. Vom Arbeitgeber oder von der Betriebsvertretung ist das Schlechtwettergeld zu beantragen, nachdem der witterungsbedingte Arbeitsausfall dem zuständigen Arbeitsamt unverzüglich angezeigt und näher dargelegt wurde.