Schenkung

Ein Vertrag über die unentgeltliche Zuwendung von Vermögensgegenständen wird Schenkung genannt. Verpflichtung und Erfüllung fallen bei der Handschenkung zusammen. Der notariellen Beurkundung des Schenkungsversprechens, bedarf die nicht sofort vollzogene Schenkung zu ihrer Wirksamkeit.