Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit bezeichnet man Selbstständige, die aber in Wahrheit wie Arbeitnehmer arbeiten.
Diese Selbstständigkeit ist nur Schein, denn der Selbstständige ist in der Regel weisungsgebunden und erhält ein Fixum.
Diese Art der „Anstellung“ ist in der letzten Zeit sehr beliebt geworden! Oft wird die Person, die scheinselbständig ist nur deshalb selbstständig, damit sich der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge spart.
Scheinselbstständigkeit ist aber für unser Sozialversicherungssystem ein echtes Problem. Daher werden die Gesetze zu diesem Thema immer strenger.
Leider ist die Grenze zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit im Einzelfall sehr unscharf.
Da Scheinselbstständigkeit in der Regel nicht ohne Folgen für alle Beteiligten ist, sollte vor der Existenzgründung eine genaue Prüfung erfolgen!

Wie erkennt man Scheinselbstständigkeit?

Folgende Kriterien sollten Ihnen bei der groben Analyse, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt helfen:
– die Tätigkeit wurde von Ihnen zuvor als Angestellter durchgeführt
– Sie handeln i.d.R. nicht unternehmerisch
– Sie arbeiten für nur einen einzigen Auftraggeber
– Sie arbeiten alleine und haben keine Arbeitnehmer angestellt
– Sie beziehen ein fixes Einkommen