Sachgründung

Die Sachgründung ist eine Gründung, bei der das Eigenkapital des zu errichtenden Unternehmens durch den oder die Gründer, im Gegensatz zur Bargründung, ganz oder zum Teil durch Sacheinlagen (zum Beispiel Grundstücke, Maschinen, immaterielle Vermögensgegenstände) eingebracht wird oder das Unternehmen vorhandene oder herzustellende Anlagen oder sonstige Vermögensgegenstände übernimmt. Für den Fall einer Sachgründung bei einer Aktiengesellschaft liegt eine qualifizierte Gründung vor.