Sachbezüge

Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (zum Beispiel freie oder verbilligte Unterkunft, unentgeltliche Überlassung des Dienstwagens zum privaten Gebrauch). Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen geldwerte Vorteile aus einem Dienstverhältnis und sind somit lohnsteuerpflichtig. Die Ausnahme besteht in bloßen Annehmlichkeiten (zum Beispiel Essensmarken, Personalrabatte, Benutzung von betriebseigenen Freizeiteinrichtungen).