Rürup-Rente vererben?

Nein – Die Rürup-Rente ist eine Basisrente für Selbstständige bzw. andere nicht rentenversicherungspflichtige Personen und kann in der Auszahlungsphase nicht vererbt werden. Also wenn der Versicherte stirbt verfällt das gesamte in die Rürup-Rente einbezahlte Kapital und fällt der Versicherungsgesellschaft zu. 

Es gibt die Möglichkeit einer Zusatzabsicherung als Hinterbliebenen-Schutz, der aber ein Extra der Versicherungsgesellschaft und muss bezahlt werden. Aber dies hat Nichts mit Vererben einer Rürup-Rente zu tun und ist eine Zusatzversicherung, die manche Versicherer anbieten.

Im Gegensatz dazu – Bei einer Rister-Rente kann an Ehepartner und Kinder vererbt werden.