Rürup Rente Steuererklärung 2010

Bei der Steuererklärung zur Rürup Rente dürfen die nachgewiesen entrichteten Rentenbeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden. Als Basis der Berechnung in der Steuererklärung gilt der Kontoauszug der Rentenversicherungsgesellschaft, der den steuerrelevanten Anteil der monatlich bezahlten Rürup-Rentenbeiträge ausweist. Wenn Sie es wünschen – werden diese Informationen aber auch direkt elektronisch vom Rürup-Rentenversicherer an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt.

Wer einen Steuerberater zur Seite hat gibt diese Kontoauszüge im Zuge der Erstellung der Steuererklärung mit den anderen Belägen ab. Wer die Steuererklärung selbst erstellt muss die steuerwirksamen Rürup-Rentenbeträge im Mantelbogen EST die Anlage AV angeben.

Das Formular gibt es beim Bundesministerium für Finanzen inklusive einer sehr guten Anleitung wie die Rürup Renten Steuererklärung zu erfolgen hat.