Rürup-Rente pfändungssicher

Ja, die Rürup-Rente ist pfändungssicher, ABER nur unter folgenden Bedingungen ist der Schutz vor Pfändung gegeben:

  1. Nur in der Ansparphase! In der Leistungsphase ist kann gepfändet werden.
  2. Dieser Pfändungsschutz gilt nur bis zum maximal geförderten Anteil der Rürup-Rente. Wird mehr als dieser Teil gespart kann die Differenz gepfändet werden. ( Nicht aber der Basisbetrag)

Es werden immer wieder Fehlinformationen gestreut, dass angeblich kein Pfändungsschutz bestünde. Wer sicher gehen will fragt beim Bundesministerium für Finanzen nach.