Rürup-Rente Beitragsfreistellungsklausel

Rürup-Renten können grundsätzlich nicht gekündigt werden. Daher streben die meisten Versicherungsnehmer, die Ihre Rürup Rente nicht mehr einzahlen wollen, eine Beitragsfreistellung an. 

Doch die Prämie einer Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen kann Risiken mit sich bringen! Folgende Vertragspunkte sind zu beachten und sind bei den Versicherungsgesellschaften meist unterschiedlich:

  1. Die meisten Gesellschaften vereinbaren eine Mindestlaufzeit. Diese kann von einem Jahr bis zu 5 Jahren dauern.
  2. Manche Versicherer legen fest, dass der Versicherungsnehmer mindestens die Summe an Beiträgen einbezahlt hat, um einen Rentenanspruch zu erhalten!

Daher – Achtung: Setzen sich sich vor einem schriftlichen Ansuchen um Beitragsfreistellung mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung. Lassen Sie sich aber nicht um Verkäufer „beraten“ sondern sprechen Sie mit den Spezialisten der Fachabteilung. Auch der Konsumentenschutz bietet Beratung zu Versicherungen und Renten an.