Rückstand

Bei einem Rückstand handelt es sich um einen Schuldner- beziehungsweise Zahlungsverzug. Sofern ein Schuldner trotz Mahnung oder Zeitablauf die fälligen Forderungen nicht begleicht, so kommt er in Rückstand (Zahlungsverzug). Die genaue Regelung bezüglich des Rückstandes (Schuldnerverzug) lt. Deutschem Recht ist im BGB (Bundesgesetzbuch) nachzulesen.