Rückkaufswert

Der Betrag, welcher vom Versicherer (Versicherungsunternehmen) bei vorzeitiger Kündigung beziehungsweise Rücktritt (durch den Kunden) der abgeschlossenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung an den Versicherungsnehmer zu zahlen hat, wird als Rückkaufswert bezeichnet.
Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Bezeichnung des Versicherungsvertragsgesetzes.  Der Versicherer hat bei Abschluss der Lebensversicherung dem Versicherungsnehmer diverse Rechte vertraglich zugesprochen, diese Rechte kauft er beim Rückkauf zurück. Die Zahlungen die in der Vergangenheit getätigt wurden sind nicht Basis des Rückkaufswertes. Wie man weiß, führt eine vorzeitige Kündigung zu Verlusten, wie beispielsweise beim Kauf eines KFZ welches man nach kurzer Zeit wieder verkauft. Die Höhe des Rückkaufswertes welcher vereinbart und im Vertrag festgehalten wurde darf nicht unter dem Mindest-Rückkaufswert liegen. Eine Versicherung ist nicht verpflichtet für jedes Jahr einen genauen Rückkaufswert festzulegen, sie kann auch den Mindest-Rückkaufswert heranziehen.