Rückbau- und Entsiegelungsgebot

Beim Rückbau- und Entsiegelungsgebot handelt es sich um einen Paragraphen aus dem BauGB (Baugesetzbuch). Dieser besagt, dass eine Gemeinde das Recht hat ein Gebäude zum Abriss frei zu geben sofern es nicht die im Rückbau- und Entsiegelungsgebot enthaltenen Bedingungen erfüllt. Das Gebäude entspricht nicht den Vorschriften des Bebauungsplans, die Mängel können auch nicht beseitigt werden, somit ist der Abbruch gewährleistet.