Rückauflassungsvormerkung

Bei der Rückauflassungsvormerkung handelt es sich um eine Eintragung im Grundbuch, welche als Sicherstellung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks dient. Sowohl Städte als auch Gemeinden nehmen diese Rückauflassungsvormerkung gerne in Anspruch in Verbindung mit einer Grundstücksbebauung. Aufgrund dieser Rückauflassungsvormerkung sichern sich die Gemeinden ab, sofern der Käufer eines Grundstücks die Auflagen welche ihm in Bezug auf die Bebauung erteilt werden nicht einhält, dass das Grundstück dem ursprünglichen (früheren) Eigentümer (sprich der Gemeinde) rückübertragen wird.