Rspr.

Rspr. steht für Rechtssprechung (Judikative). Bei der Rspr. (Rechtssprechung) handelt es sich um eine der drei Staatsgewalten. Neben der Rspr. (Rechtssprechung) handelt es sich hierbei auch noch um die Gesetzgebung (Legislative) und die vollziehende Gewalt (Exekutive). Die Ausübung der Rspr. (Rechtssprechung) obliegt in Deutschland
1. dem Bundesverfassungsgericht
2. den Verfassungsgerichten der Länder sowie
3. den Gerichten des Bundes und der Länder in den verschiedenen Gerichtszweigen.
Die Ausübung der Rspr. (Rechtssprechung) in der Europäischen Union obliegt
1. dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie
2. dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG).
Die Exekutive und die Legislative werden von der Judikative kontrolliert, da diese an Recht und Gesetz gebunden ist.