RPflG

RPflG steht für Rechtspflegergesetz. Die Aufgaben sowie die Stellung der Rechtspfleger sind im RPflG (Rechtspflegergesetz) geregelt. Das RPflG (Rechtspflegergesetz) dient als Ergänzung von Verfahrensvorschriften und anderen Rechtsnormen. Es gibt Vorschriften bezüglich der Ausbildung zum Rechtspfleger. Um ein ausgebildeter Rechtspfleger zu sein, muss man einen Diplomstudiengang an einer Fachhochschule für Rechtspflege oder für öffentliche Verwaltung besucht und abgeschlossen haben.