Roll-over-Kredit

Roll-over-Kredite basieren auf immer wieder neu festgelegter Zinsbindungsfrist

Ein Roll-over-Kredit definiert sich über Zahlungsvereinbarungen der Zinsen, die regelmäßig neu festgelegt werden. Das geschieht nicht willkürlich durch Kreditgeber, sondern fällige Zinsen werden in vertraglich vereinbarten Perioden üblichen Marktzinssätzen angepasst. Bei Roll-over-Krediten sind das zum Beispiel EURIBOR oder LIBOR. Die Euro Interbank Offered Rate EURIBOR ist der Durchschnittszinssatz für Termingelder in Euro und ein wichtiger Referenzzinssatz im Interbankengeschäft. Als weiterer Referenzzinssatz des internationalen Interbankengeschäfts wird die London Interbank Offered Rate LIBOR für zahlreiche Finanzinstrumente des Kapitalmarkts herangezogen, unter anderem auch für die regelmäßige Neufestsetzung des Zinssatzes beim Roll-over-Kredit.

Kreditverträge mit der Klausel Roll-over gehören in den Bereich Geschäftskunden bei Banken und infrage kommenden Kreditinstitute. Für eine praktikable Definition des Begriffs Roll-over-Kredit kann sinngemäß überrollender Kredit genutzt werden, wobei sich überrollend zwingend auf den Zinssatz bezieht. Denn ein festverzinslicher Kredit rollt sozusagen über in einen neufestgelegten Zinssatz, der wiederum für eine weitere bestimmte Periode die Zinsbindungsfrist aufweist.

Kreditnehmer beim Roll-over-Kredit sind meistens größere Unternehmen, Konzerne, die öffentliche Hand (in Deutschland Bund, Bundesländer, Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften, etc.) und Staaten. Roll-over-Kredite haben üblicherweise Zinsbindungsfristen ab einem Monat, drei, sechs und bis zu zwölf Monaten. Roll-over-Kredite werden am Kapitalmarkt aufgenommen, es handelt sich also eher um mittel- bis langfristige Kredite. Die Bonität des Kreditnehmers ist gerade für einen Roll-over-Kredit sehr bedeutsam.